Service


Unsere Leistungen können sowohl Privatleistungen, als auch Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, Beihilfekassen oder Krankenversicherungen sein.







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Ernährungstherapie auf ärztliche Verordnung

Mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung können Sie bei Ihrer Krankenkasse bzw. privaten Versicherung eine Ernährungstherapie beantragen. Versicherungen bezuschussen die Therapie mit Anteilen zwischen 60 und 100 Prozent.
Die Notwendigkeitsbescheinigung kann auf einem "Rezeptdruck"  oder einer Überweisung des Arztes erfolgen und sollte alle relevanten Diagnosen enthalten. Einen gesonderten Vordruck für eine Therapieverordnung können Sie bei Bedarf per Mail erhalten.




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Naturheilkundliche Therapien

Ganzheitliche integrative Therapien werden teilweise über Krankenkassen oder Zusatzversicherungen übernommen. Im Regelfall gelten sie als private Leistung und werden durch den Patienten selbst getragen.
Hier gelten die Abrechnungssätze
des GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker Leistungen).



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Coaching


Im Rahmen einer Behandlung durch einen psychologischen Psychotherapeuten kann ein Coaching in eine Therapie eingehen. Im Allgemeinen sind Coaching-Gespräche und ganzheitliche Beratungen als private Leistung selbst zu tragen. Die Gebühren orientieren sich an den Gebührenordnungen der durchführenden Therapeuten. Im Einzelfall decken private Zusatzversicherungen Coachings ab.



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Wissens-Weitergabe


Die Tätigkeit als Referent oder Dozent ist im Bildungssektor eine Honorarleitung. Abhängig von fachlichem und zeitlichem Umfang, sowie von gebuchten Zyklen oder Wiederholungen, ergeben sich Honorare im Stundensatz. 

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