Service Ernährungstherapie


Mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung können Sie bei Ihrer Krankenkasse bzw. privaten Versicherung eine Ernährungstherapie beantragen. Versicherungen bezuschussen die Therapie

mit Anteilen zwischen 60 und 100 Prozent.
Die Notwendigkeitsbescheinigung kann auf einem "Rezeptdruck" 

oder einer Überweisung des Arztes erfolgen

und sollte alle relevanten Diagnosen enthalten.

Einen gesonderten Vordruck für eine Therapieverordnung

können Sie bei Bedarf per Mail erhalten.




Kostenübernahme

Mit Verordnung (siehe rechts) kann eine Ernährungstherapie bei der Krankenkasse vor Beginn beantragt werden. Einen Kostenvoranschlag erhalten Sie bei uns.

Nach erbrachter Leistung stellen wir Ihnen eine Rechnung und dokumentieren die Teilnahme.

Alle Angebote sind zunächst immer Privatleistungen mit Rückerstattungsmöglichkeit.

Das bedeutet, dass man die Rechnungen zunächst selbst begleichen muss.

Im Nachgang kann man diese mit der Zahlungsbestätigung und der Teilnahmebescheinigung bei seiner Versicherung einreichen. Folglich erhält man den Kassenanteil zurückerstattet.

Bild von Skyler Ewing aus Unsplash


"Rezeptdruck" 

Auf dem "rosafarbenem" Rezeptblatt Muster 16

"Ernährungsberatung nach §43 SGB V erbeten bei folgender Diagnose: ..."

kostenfreies Formular, budgetfreie Leistung


Notwendigkeitsbescheinigung
Vordruck der Arztpraxis, der Kasse

unser Formular


Frei
Als Privatleistung steht es Ihnen vollkommen frei unsere Leistungen bei Bedarf auch ohne Verordnung in Anspruch zu nehmen. Um einen Anspruch gegenüber der Versicherung oder Beihilfe geltend zu machen, empfiehlt es sich allerdings eine ärztliche Empfehlung oder Überweisung zu erhalten.


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